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Vorschriften Kühlzellen Tiefkühlzellen
Vollzugshilfe EN-6 KühlräumeDie Vollzugshilfe EN-6 Kühlräume regelt die grundsätzlichen Vorschriften für den Bau einer Kühlzelle oder einer Tiefkühlzelle. Sämtliche Kühlzellen und Tiefkühlzellen der Kältering-Gruppe werden im Grundsatz nach dieser Vollzugshilfe berechnet. Weiter werden die kantonalen Bestimmungen des Aufstellungsortes mit einbezogen. Aus diesem Grund empfehlen wir den Bau einer Kühlzelle oder Tiefkühlzelle durch Fachleute machen zu lassen. Die Kältering Fachfirmen gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Normen.
AusgangslageDie Kantone haben eine gemeinsame energiepolitische Strategie entwickelt. Ein zentraler Punkt ist die Harmonisierung der kantonalen energierechtlichen Anforderungen. In diesem Zusammenhang sind die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) erarbeitet worden. Die Umsetzung der Mustervorschriften erfolgt durch die einzelnen Kantone.
AnwendungJeder Kanton entscheidet aufgrund seiner gesetzlichen Grundlagen, welche Vollzugshilfen eingesetzt werden. Die kantonalen Energieordner enthalten in der Regel weitere Erläuterungen des Kantons, um auf spezifische kantonale Eigenheiten der Gesetzgebung oder des Vollzugs hinzuweisen. Kantonale EnergiefachstellenFragen zu kantonalen Förderprogrammen und Vorschriften beantworten die kantonalen Energiefachstellen:
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